Versorgungsplanung 2011-2014 gemäss Spitalversorgungsgesetz: Inakzeptable Leistungsmengenbeschränkungen durch Notrecht (01-09-2011)

Bern, 1. September 2011

Medienmitteilung

 

Versorgungsplanung 2011-2014 gemäss Spitalversorgungsgesetz

Inakzeptable Leistungsmengenbeschränkungen durch Notrecht


Der Regierungsrat will per 1. Januar 2012 unter Umgehung des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses die Leistungsmengen der Spitäler beschränken. Dies, obschon das KVG zur Förderung von Qualität und Wirtschaftlichkeit die freie Spitalwahl und mehr Wettbewerb vorsieht.

 

 

 

Die neue Spitalfinanzierung gemäss KVG ab 1. Januar 2012 hat zum Ziel, dass die Leistungen der Spitäler bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Dazu sieht das KVG freie Spitalwahl und mehr Wettbewerb vor. Bis Ende 2014 hat der Bundesrat einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erlassen. Ebenfalls bis Ende 2014 haben die Kantone die neue Spitalfinanzierung umzusetzen.

 

Der Regierungsrat beabsichtigt nun aber, ab 1.Januar.2012 die Leistungsmengen der Spitäler zu begrenzen - und zwar mit Notrecht, unter Umgehung des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses. „Gute“ und deshalb gut besuchte Spitäler werden nach Überschreiten der vorgesehenen Leistungsmengen mit Lenkungsabgaben bestraft. Die Patienten sollen dadurch offenbar in „schlechtere“ Spitäler gelenkt werden. Ausserkantonale Spitäler würden den Berner Patientinnen und Patienten hingegen weiterhin offen stehen.

 

FDP.Die Liberalen fordert aus diesen Gründen, auf Notrecht und auf Leistungsmengenbeschränkungen zu verzichten.