Die Jahresrechnung 2021 des Kantons schliesst mit einem Verlust von CHF -63 Mio. ab. Dies ist ein deutlich besseres Ergebnis, als man mit Blick auf das Budget (CHF -549 Mio.) hätte glauben können. Wie die FDP immer vorausgesagt hat, wirkt sich die COVID-19-Pandemie weniger negativ auf den kantonalen Haushalt aus, als befürchtet. Zum einen haben die Kurzarbeitsentschädigungen und auch die Hilfsgelder in erster Linie den Bundeshaushalt belastet. Zum andern fielen die Fiskalerträge vorab bei den juristischen Personen deutlich besser aus, als budgetiert. Im Weitern hatte die hohe Ausschüttung der SNB das Ergebnis gegenüber Budget um CHF 240 Mio. positiv beeinflusst.
Die FDP findet die Rechnung in Anbetracht der schwierigen Situation grundsätzlich erfreulich aber wie gesagt im Wesentlichen den Erwartungen entsprechend. Allerdings bedauert sie, dass es erneut nicht gelungen ist, die Nettoinvestitionen zu erhöhen. Zwar entsprechen die Nettoinvestitionen ungefähr dem Budget. Dennoch hätte die FDP erwartet, dass der Regierungsrat in Anbetracht des Investitionsüberhangs in der Zukunft, alles daransetzen würde, die Investitionen auf einem höheren Niveau zu verstetigen, so wie es eine überwiesene FDP-Motion verlangt hat (Finanzmotion 023-2019 FDP betr. Erhöhung der Nettoinvestitionen). Die Nettoinvestitionen wiesen denn auch letztmalig im Jahr 2017 höhere Werte aus. Für 2022 belaufen sich die budgetierten Nettoinvestitionen auf CHF 401 Mio. Die seit Jahren in Aussicht gestellten hohen Investitionen ('Bugwelle') verschieben sich somit um ein weiteres Jahr.
Besorgt ist die FDP ausserdem über den Rückgang des Ressourcenpotentials in Relation zu den anderen Kantonen, das heisst der Finanz- und Wirtschaftskraft (Prognosen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und von BAK Economics). Dies dürfte einen Zusammenhang haben mit der nach wie vor übermässigen Steuerbelastung, sprich der Wegzüge und mangelnden Zuzüge von Firmen und einkommensstarken, natürlichen Personen.
Aufgrund der speziellen Situation im Zusammenhang mit der Pandemie geht die FDP davon aus, dass der Grosse Rat einem Verzicht auf eine Kompensation des negativen Finanzierungsfehlbetrags (Investitionen) zustimmen wird und das Defizit wie vorgesehen im Rahmen des Budgets 2023 und des Finanzplans 2024-2026 berücksichtigt wird. Dieser Mechanismus zeigt im Übrigen, dass die verfassungsmässige Schuldenbremse genügend flexibel handhabbar und daher keine Verwässerung notwendig ist.